Alle Veranstaltungen der Fachschaften findet ihr unter Veranstaltungskalender.
Veranstaltungskalender der Fachschaften
Dritte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates
Die untenstehende Dritte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates wurde im Plenum des Zentralen Fachschaftenrates am 28.05.2024 beschlossen.
Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung auf der Internetseite des Zentralen Fachschaftenrates in Kraft.
Hier ist die Änderungsordung einsehbar: Dritte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates
Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates
Die untenstehende Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates wurde im Plenum des Zentralen Fachschaftenrates am 14.05.2024 beschlossen.
Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung auf der Internetseite des Zentralen Fachschaftenrates in Kraft.
Hier ist die Änderungsordung einsehbar: Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates
Die Erste Uniparty am Dienstag, den 24.10.2023 im Kulturcafé
Die Erste Uniparty am Di, 18.04.2023 im QKaff
Beschluss zur Übernahme der GEMA-Kosten
Auf dem Plenum am 30.06.2021 beantragte der ZeFaR-Vorstand Folgendes. Der Antrag wurde im Umlaufverfahren angenommen:
Der ZeFaR-Vorstand beantragt, dass die Studierendenschaft künftig nur noch dann die notwendigen Kosten für die GEMA übernimmt, wenn die Anmeldung der Veranstaltung durch den ZeFaR vorgenommen wurde. Für Veranstaltungen, die die Fachschaften selbst bei der GEMA anmelden, werden keine Kosten mehr übernommen.
Begründung:
Durch die dezentrale Anmeldung durch die Fachschaften sind in der Vergangenheit viele Probleme entstanden. Da der ZeFaR in diesen Fällen weder im Vorfeld Hinweise zum Ausfüllen der Anträge geben kann noch sich nach der Veranstaltung zügig um die Abrechnung kümmern kann, manche Anträge grob falsch waren und die Klärung mit der GEMA viel Zeit in Anspruch genommen hat, soll die Anmeldung zentral über den ZeFaR erfolgen. Um dies zu gewährleisten, sollen keine Kosten mehr von der Studierendenschaft getragen werden, wenn die Veranstaltungen nicht durch den ZeFaR erfolgt sind. Dieses Vorgehen erspart auch den Fachschaften Arbeit.
Rücktritt Sarah Streit als AStA-Referentin und ZeFaR-Vorstandsmitglied
Hallo zusammen,
wie bereits per Mail angekündigt, ist Sarah als AStA-Referentin und somit auch als ZeFaR-Vorstandsmitglied zurückgetreten. Den offiziellen und vom StuPa-Präsidium bestätigten Rücktritt findet ihr hier: Rücktritt_SarahStreit
Bleibt weiterhin alle gesund!
Sondersitzung am Mi, 05.02.2020 um 18:15 Uhr in C04/C05 sowie Projektvorstellung EBS und voraussichtliches Plenum am Mi, 12.02.2020
Hiermit laden wir euch zur außerordentlichen ZeFaR-Sitzung am Mittwoch, 05.02.2020 um 18:15 Uhr in C04/C05 ein. Die Tagesordnung sieht wie folgt aus:
TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 2: Beschluss der Tagesordnung
TOP 3: Klimakonferenz 2020 (KliKo2020) der Studierenden der Geowissenschaften und Geographie
TOP 4: SÖF/Sommerfest (nicht-öffentlich)
TOP 5: Beitritt der Verfassten Studierendenschaft (VS) zum fzs (freier zusammenschluss von student*innenschaften) (nicht-öffentlich)
TOP 6: Anliegen an den Arbeitsbereich für Hochschulpolitik (nicht-öffentlich)
TOP 7: Treffen mit Vizepräsidenten für Studium und Lehre (Univ.-Prof. Dr. Stephan Jolie)
TOP 8: Problem-Based-Learnung Pilotprojekt
Alle TOPs der vorliegenden Tagesordnung sind fristgerecht beantragt und dargelegt worden. Nähere Informationen wurden über den Newsletter verschickt. Werden weitere inhaltliche TOPs auf dem Plenum beantragt, werden diese aufgrund der nicht fristgerechten Beantragung automatisch nicht behandelt.
Außerdem wir voraussichtlich am Mi, 12.02.20 ab 14 Uhr das EBS-Projekt vorgestellt werden und anschließend ein ZeFaR Plenum stattfinden. Hierzu folgen aber noch weitere Informationen im Laufe der nächsten Tage. Wir würden euch nur schonmal darum bitten, diesen Termin in eure FSR zu tragen und euch zu merken.
AUSLEIHE: AKTUELL
Der ZeFaR-Vorstand ist mit sofortiger Wirkung nicht mehr für Ausleihe zuständig. Diese wurde an den AStA übergeben, der die Ausleihe über eine Aushilfe koordinieren und verwalten lassen wird. Da bisher keine geeignete Person gefunden werden konnte, ist die Ausleihe aktuell geschlossen. Dies bedeutet, dass derzeit weder Anfragen bearbeitet und verwaltet werden noch Ausleihen stattfinden.
Ab voraussichtlich 08.01.20 wird bis zur Einstellung einer geeigneten Aushilfe die Ausleihe in stark eingeschränktem Umfang von einem Mitglied des AStA (kein Mitglied des ZeFaR-Vorstandes!) betreut werden.
Zukünftig ist für die Ausleihe nicht mehr die ZeFaR-Homepage zu benutzen, sondern ausschließlich:
Homepage: https://asta.uni-mainz.de/service/ausleihe/
Mail-Adresse: ausleihe@asta.uni-mainz.de
Das Ausleihformular wird auf der dann generierten neuen Homepage weiterhin zur Verfügung stehen und muss für die Anfragen zur Ausleihe genutzt werden. Dieses Formular wird automatisch an die Ausleih-Mail-Adresse gesendet.
Mails bezüglich der Ausleihe, die an die Mail-Adresse des ZeFaR-Vorstandes gesendet werden, werden nicht bearbeitet oder beantwortet.
Da einige FSR selbst Gegenstände zur Ausleihe zur Verfügung stellen, kann sich gegebenenfalls mit diesen koordiniert werden. Weitere Infos findet ihr unter https://www.zefar.uni-mainz.de/fachschaften/ausleihmaterial-der-fachschaften/.
Entfall des Weihnachtsplenums am 11.12.2019 – nächstes Plenum erst im neuen Jahr
Hallo alle,
das ZeFaR Plenum am 11.12.2019 entfällt. Unser nächstes Plenum findet erst wieder im neuen Jahr statt. Genauere Informationen folgen. Bitte beachtet auch die Änderungen unserer Sprechstunden. Diese findet hier: Kontakt.
Grüße,
der ZeFaR Vorstand
WICHTIG: Antrag zur Urabstimmung abgelehnt, Fehler bei Interpretation des Abstimmungsergebnisses
Hallo alle,
wir müssen euch mitteilen, dass der Antrag vom 04.12.19 "Hiermit wird eine Urabstimmung nach Art. 21 Abs I b) der Satzung, welche darüber entscheiden soll, ob der Beschluss des Studierendenparlaments am 20.11.19 zum Beitritt zum FZS (freier Zusammenschluss der Studierendenschaften) sowie die damit genehmigten Kosten, aufgehoben wird, beantragt." durch das Abstimmungsergebnis 6 dagegen, 2 Enthaltungen und 20 dafür qua Satzung (Art. 21, Satz 1, Absatz b) abgelehnt ist.
Zur Erläuterung hier der Artikel:
Art. 21 Durchführung
(1) Den Beschluss zur Durchführung einer
Urabstimmung können fassen
a) das Studierendenparlament oder
b) der Zentrale Fachschaftenrat mit der
Mehrheit seiner satzungsgemäßen
Mitglieder"
Hierzu:
Abschnitt II Art. 8 Zusammensetzung (Satzung der Verfassten Studierendenschaft)
(1) Alle Studierenden, die eine Fachrichtung an demselben Institut studieren, bilden eine Fachschaft.
(2) Gibt es die Möglichkeit, an einem Institut mehrere Fachrichtungen zu studieren, so können sich gemäß der Interessenlage der Studierenden dieser Fachrichtungen einzelne Fachschaften bilden.
Auf Grundlage der Zählung der Institute sowie der Ausbildung von Fachschaften einzelner Fachrichtungen (bspw. Ägyptologie/Altorientalistik und Archäologie, die jeweils zum Institut für Altertumswissenschaften zählen, jedoch damit zwei Fachschaften bilden), sind mehr als 40 Fachschaften satzungsgemäße Mitglieder des ZeFaR. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass aktuell 45 FSR existieren, ob diese rückgemeldet sind, ist in diesem Fall erst mal irrelevant.
Grüße
Nina, Sarah und Nils