02 | Vor der Vollversammlung: Planung und Vorbereitung

Was ihr bei der Vorbereitung beachten solltet:

  • Bei digitalen VVs: Verwendung von OpenSlides für Abstimmungen/Wahlen
    • Anmeldung mind. 1 Woche vorher (https://www.zefar.uni-mainz.de/informationen-zu-digitalen-fachschaftsvollversammlungen-und-fsr-sitzungen/)
  • Einladung zur VV:
    • Tag der Einladung und Tag der VV zählen nicht dazu
    • Die Einladung muss öffentlich erfolgen. Alle Mitglieder der Fachschaft müssen die Möglichkeit haben, von der Einladung Kenntnis zu erlangen. Nicht ausreichend sind daher eine Einladung über ein soziales Netzwerk oder ein Aushang in einem i.d.R. abgeschlossenen Raum. Möglichkeiten zur Einberufung sind beispielsweise:
        • ein öffentlicher Aushang
        • eine Bekanntmachung über die Internetseite der Fachschaft/des FSR
        • eine E-Mail an alle Studierenden der Fachschaft (z.B. über das zuständige Institut)

      Der FSR kann die VV auch mit mehreren dieser oder anderen geeigneten Möglichkeiten einberufen.
      Bei der Einberufung ist darauf zu achten, wie bisherige Einberufungen stattgefunden haben. Wenn beispielsweise immer durch einen Aushang an einem schwarzen Brett zur VV eingeladen wurde, können sich Mitglieder der Fachschaft darauf verlassen, so auch über die nächste VV informiert zu werden. Sollte dann nur eine Einladung auf die Internetseite der Fachschaft/des FSR eingestellt werden, würden diese Studierenden möglicherweise nichts von der VV erfahren. Daher sollte, wenn die Art der Einberufung geändert wird, an der bisher üblichen Stelle darauf hingewiesen werden, wo künftige Einladungen zu finden sein werden.
      Bei der Ladungsfrist von drei tagen handelt es sich um eine Mindestfrist, d.h. die Einladung kann auch schon früher erfolgen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass auch neue Erstis von der Einladung mitbekommen können; eine Einladung per E-Mail vor Beginn des Semesters, in dem die VV stattfinden soll ist daher ungeeignet.

Wir erinnern uns an Art. 11 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Studierendenschaft:
Eine Fachschaftsvollversammlung muss mindestens drei Tage zuvor unter Angabe der Tagesordnung  einberufen werden.

Zum Inhaltsverzeichnis

Zu Kapitel 03 | Während der VV