Der ZeFaR nimmt Anmeldungen von Veranstaltungen bei der GEMA für die FSR vor. Die in diesem Zusammenhang häufiger aufkommenden Fragen werden im Folgenden erläutert. Wenn ihr euch bei etwas unsicher seid oder Musik nutzen wollt, zu der die folgenden Beschreibungen nicht passen, wendet euch bitte frühzeitig per Mail an uns, damit wir das eventuelle Fragen rechtzeitig klären können.
Alle öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Musik genutzt wird. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um eine FSR-Party mit DJ, um ein Sommerfest mit Liveband oder um einen Glühweinstand mit Hintergrundmusik handelt.
Urheberrechtlich geschützte Musik darf nicht abgespielt oder aufgeführt werden, ohne dass die Rechteinhaber*innen das erlaubt haben. Die Interessen der Rechteinhaber*innen vertritt die GEMA, ein wirtschaftlicher Verein. Durch die Anmeldung der Veranstaltung und die Zahlung der Vergütung an die GEMA erhält man das Recht, die Musik abzuspielen oder aufzuführen. Die GEMA zahlt den von ihr vertretenen Künstler*innen und anderen Rechteinhaber*innen Geld für die Einräumung des Nutzungsrechts an der Musik.
Ja. Es gibt die sogenannte „GEMA-Vermutung“, nach der erst einmal vermutet wird, dass die GEMA die Rechteinhaber*innen der abgespielten Werke vertritt. Dementsprechend kann die GEMA Kosten für jede Veranstaltung erheben, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass gerade keine Musik abgespielt oder aufgeführt wurde, deren Rechteinhaber*innen von der GEMA vertreten werden. Daher wird in den Fällen, in denen die GEMA-Vermutung widerlegt werden kann die Veranstaltung trotzdem angemeldet und im Nachhinein dargelegt, welche Musik genau abgespielt oder aufgeführt wurde.
Die Anmeldung durch den ZeFaR-Vorstand stellt sicher, dass einheitliche Anmeldungen vorliegen und die GEMA keine Rückfragen stellt und dass die Veranstaltungen der Studierendenschaft zugeordnet werden. Die Studierendenschaft hat Kontingentverträge für Parties im QKaff. Wenn die Veranstaltungen diesen Kontingentverträgen zugeordnet werden, erfolgt keine Einzelberechnung mehr, was die Abrechnung erheblich erleichtert. Außerdem erhält die Studierendenschaft durch ihre Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung soziokultureller Zentren einen Rabatt von 20 % auf die GEMA-Kosten.
a) Bei QKaff-Parties benötigen wir zur Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA folgende Angaben:
- Titel der Veranstaltung; wenn die Veranstaltung keinen besonderen Titel hat reicht „FSR-Party [Name der Fachschaft]“
- Datum der Veranstaltung
- Uhrzeiten von Beginn und Ende der Veranstaltung
- Höhe des Eintritts; wenn es unterschiedliche Eintrittspreise (z.B. günstigerer Vorverkauf) gibt, wird bei der GEMA der höchste Eintrittspreis herangezogen
- Angaben zum Verzehranteil im Eintrittspreis
- Angaben, ob und wenn ja welches Sponsoring es für die Veranstaltung gibt
- Wer macht die Musik: Liveband oder DJ*ane? Bei DJ*ane zusätzlich Angaben dazu, ob diese*r die Musik selbst aufgenommen hat oder von CDs/Streamingdiensten abspielt
- Angaben zu Pausen ohne Musik oder Pausenmusik
b) Bei Konzerten (z.B. Fachschaftssommerfesten) benötigen wir folgende Angaben:
- Titel der Veranstaltung
- Datum der Veranstaltung
- Uhrzeiten von Beginn und Ende der Veranstaltung
- Angaben zum Veranstaltungsort: Bezeichnung, Adresse, bei Veranstaltungen in Räumen Raumgröße, bei Veranstaltungen im Freien Größe der Fläche; bei Veranstaltungen im Freien ist zusätzlich ein Plan der Veranstaltungsfläche erforderlich
- Höhe des Eintritts; wenn es unterschiedliche Eintrittspreise (z.B. günstigerer Vorverkauf) gibt, wird bei der GEMA der höchste Eintrittspreis herangezogen
- Angaben zum Verzehranteil im Eintrittspreis
- Angaben, ob und wenn ja welches Sponsoring es für die Veranstaltung gibt
- Wer macht die Musik: Liveband oder DJ*ane? Bei DJ*ane zusätzlich Angaben dazu, ob diese*r die Musik selbst aufgenommen hat oder von CDs/Streamingdiensten abspielt
- Angaben zu Pausen ohne Musik oder Pausenmusik
Eine Liste aller gespielten Lieder (diese heißt bei der GEMA „Musikfolgenliste“) ist erforderlich, wenn Livemusik gespielt wurde. Wenn lediglich aufgenommene Musik abgespielt wurde (DJ*ane), ist keine Musikfolgenliste erforderlich.
Die Anmeldung muss spätestens drei Tage vor der Veranstaltung erfolgen. Daher benötigen wir die oben genannten Angaben so schnell wie möglich, am besten eine Woche vor der Veranstaltung. Die Musikfolgen müssen innerhalb von sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden, daher sollten sie unmittelbar nach der Veranstaltung bei uns eingereicht werden.
Wenn es sich um eine Veranstaltung im Rahmen der Kontingentverträge der Studierendenschaft (siehe Nr. 4) handelt, erfolgt keine Einzelberechnung seitens der GEMA. Wenn es sich um eine andere Veranstaltung handelt, dann erhält der ZeFaR die Rechnung, wenn er die Veranstaltung selbst angemeldet hat. Der ZeFaR-Vorstand kümmert sich dann um die Abrechnung. Bei Veranstaltungen, die nicht vom ZeFaR-Vorstand angemeldet wurden, können nach der aktuellen Beschlusslage des ZeFaR keine GEMA-Kosten beantragt werden.