Institut / Seminar

Leitungsgremium / Institutskolleg / Leitungskolleg / Institutsvorstand

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten das Gremium zu benennen, das direkt als Leitungsorgan eines Faches fungiert. Wichtig ist, dass hier die Entscheidungen getroffen werden, die unmittelbar die Studierenden betreffen. Projekte der Lehrstühle, Ausstattung mit Lehrkräften und der genaue Haushalt (im Rahmen der Möglichkeiten, die der FBR vorgibt) werden hier behandelt. In vielen Fällen setzt das Leitungsgremium die Vorgaben des FBR für das jeweilige Fach um.
Die Zahl der studentischen Mitglieder variiert abhängig von der Zahl der Professor*innen, die immer gegenüber den Mitgliedern der anderen Gruppen eine Stimmenmehrheit haben müssen. Alle Professor*innen eines Instituts haben einen Sitz im Leitungsgremium. Durch die Neuordnung der Institute zu größeren Einheiten dürften es in der Regel in Zukunft überall mindestens drei studentische Vertreter*innen geben. Die studentischen Mitglieder werden durch den FBR bestellt. In der Regel auf Vorschlag der Fachschaft. Die studentischen Mitglieder sind der FS gegenüber rechenschaftspflichtig.

Problematisch ist allerdings, dass durch die Neuordnung der Institute teilweise mehrere Fachschaften existieren, die ein solches Gremium beschicken müssen. Es gilt daher sich abzusprechen.
Die Entsendung der studentischen Vertreter*innen erfolgt über einen Vorschlag der studentischen Vertreter*innen im Fachbereichsrat. Die Dozierende haben kein Vorschlagsrecht.