Beschluss zur Übernahme der GEMA-Kosten

Auf dem Plenum am 30.06.2021 beantragte der ZeFaR-Vorstand Folgendes. Der Antrag wurde im Umlaufverfahren angenommen:

Der ZeFaR-Vorstand beantragt, dass die Studierendenschaft künftig nur noch dann die notwendigen Kosten für die GEMA übernimmt, wenn die Anmeldung der Veranstaltung durch den ZeFaR vorgenommen wurde. Für Veranstaltungen, die die Fachschaften selbst bei der GEMA anmelden, werden keine Kosten mehr übernommen.

Begründung:

Durch die dezentrale Anmeldung durch die Fachschaften sind in der Vergangenheit viele Probleme entstanden. Da der ZeFaR in diesen Fällen weder im Vorfeld Hinweise zum Ausfüllen der Anträge geben kann noch sich nach der Veranstaltung zügig um die Abrechnung kümmern kann, manche Anträge grob falsch waren und die Klärung mit der GEMA viel Zeit in Anspruch genommen hat, soll die Anmeldung zentral über den ZeFaR erfolgen. Um dies zu gewährleisten, sollen keine Kosten mehr von der Studierendenschaft getragen werden, wenn die Veranstaltungen nicht durch den ZeFaR erfolgt sind. Dieses Vorgehen erspart auch den Fachschaften Arbeit.

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Beschlüsse