04 | Nach der Vollversammlung: Rückmeldung und Co.

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Was muss die Rückmeldung enthalten? (Beides muss vorhanden sein!)


Schriftliche Rückmeldung

  • Protokoll (im ORIGINAL, d.h. mit eigenhändiger Unterschrift der Sitzungs- und der Wahlleitung sowie der Protokollführung; ein Scan, eine Kopie oder eine computergenerierte Faksimileunterschrift sind nicht ausreichend)
    • Bezeichnung der Fachschaft
    • Datum sowie Beginn und Ende der VV
    • Feststellung der Beschlussfähigkeit
    • Benennung der Sitzungs- und Wahlleitung
    • Angaben über die Durchführung der Wahl (Namen der Kandidierenden, Wahlverfahren), sowie Wahlergebnis (Namen der Gewählten, Stimmverteilung aller Kandidierenden)
    • Anwesenheitsliste (Name, Vorname, Matrikelnummer)
  • Eine Liste aller aktuellen Fachschaftsrats Mitglieder (inklusive vollständigem Namen, Matrikelnummern, Unterschriften und Datum der Wahl)

Onlinerückmeldung (über das Onlineformular)

  • Bezeichnung der Fachschaft
  • Anschrift und E Mail Adresse des FSR
  • Wenn vorhanden Homepage / Facebookseite des FSR
  • Wöchentlicher Sitzungstermin des FSR
  • Benennung von max. zwei ZeFaR-Referent*innen (inklusive vollständiger Name, ZDV-Kürzel, …@students Mail Adresse und postalischer Adresse)
  • Namen und ZDV Kürzel aller Fachschaftsrät*innen in der Reihenfolge des Wahlprotokolls und der Liste aller aktuellen FSR-Mitglieder
  • Wenn genutzt:
    • ZDV Kürzel aller Fachschaftsrät*innen, die Zugang zur ZeFaR FSR Mail haben sollen (bspw. Brettspiele@zefar.uni-mainz.de)

 

Auszug aus der Rückmeldeordnung § 6 Rückmeldefrist:
Die Rückmeldungen müssen bis zum 21. Kalendertag nach dem regulären Vorlesungsbeginn erfolgt sein. Der Vorstand des zentralen Fachschaftenrates kann diese Frist im Einzelfall verlängern

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