Beschlüsse

Hier werden die wichtigsten aktuellen Beschlüsse des ZeFaR-Plenums abgelegt, sodass diese einfach nachgelesen werden können.

Beschluss zur Übernahme der GEMA-Kosten

Auf dem Plenum am 30.06.2021 beantragte der ZeFaR-Vorstand Folgendes. Der Antrag wurde im Umlaufverfahren angenommen:

Der ZeFaR-Vorstand beantragt, dass die Studierendenschaft künftig nur noch dann die notwendigen Kosten für die GEMA übernimmt, wenn die Anmeldung der Veranstaltung durch den ZeFaR vorgenommen wurde. Für Veranstaltungen, die die Fachschaften selbst bei der GEMA anmelden, werden keine Kosten mehr übernommen.

Begründung:

Durch die dezentrale Anmeldung durch die Fachschaften sind in der Vergangenheit viele Probleme entstanden. Da der ZeFaR in diesen Fällen weder im Vorfeld Hinweise zum Ausfüllen der Anträge geben kann noch sich nach der Veranstaltung zügig um die Abrechnung kümmern kann, manche Anträge grob falsch waren und die Klärung mit der GEMA viel Zeit in Anspruch genommen hat, soll die Anmeldung zentral über den ZeFaR erfolgen. Um dies zu gewährleisten, sollen keine Kosten mehr von der Studierendenschaft getragen werden, wenn die Veranstaltungen nicht durch den ZeFaR erfolgt sind. Dieses Vorgehen erspart auch den Fachschaften Arbeit.

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WICHTIG: Antrag zur Urabstimmung abgelehnt, Fehler bei Interpretation des Abstimmungsergebnisses

Hallo alle,

wir müssen euch mitteilen, dass der Antrag vom 04.12.19 "Hiermit wird eine Urabstimmung nach Art. 21 Abs I b) der Satzung, welche darüber entscheiden soll, ob der Beschluss des Studierendenparlaments am 20.11.19 zum Beitritt zum FZS (freier Zusammenschluss der Studierendenschaften) sowie die damit genehmigten Kosten, aufgehoben wird, beantragt." durch das Abstimmungsergebnis 6 dagegen, 2 Enthaltungen und 20 dafür qua Satzung (Art. 21, Satz 1, Absatz b) abgelehnt ist.

Zur Erläuterung hier der Artikel:
Art. 21 Durchführung
(1) Den Beschluss zur Durchführung einer
Urabstimmung können fassen
a) das Studierendenparlament oder
b) der Zentrale Fachschaftenrat mit der
Mehrheit seiner satzungsgemäßen
Mitglieder"

Hierzu:
Abschnitt II Art. 8 Zusammensetzung (Satzung der Verfassten Studierendenschaft)
(1) Alle Studierenden, die eine Fachrichtung an demselben Institut studieren, bilden eine Fachschaft.
(2) Gibt es die Möglichkeit, an einem Institut mehrere Fachrichtungen zu studieren, so können sich gemäß der Interessenlage der Studierenden dieser Fachrichtungen einzelne Fachschaften bilden.

Auf Grundlage der Zählung der Institute sowie der Ausbildung von Fachschaften einzelner Fachrichtungen (bspw. Ägyptologie/Altorientalistik und Archäologie, die jeweils zum Institut für Altertumswissenschaften zählen, jedoch damit zwei Fachschaften bilden), sind mehr als 40 Fachschaften satzungsgemäße Mitglieder des ZeFaR. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass aktuell 45 FSR existieren, ob diese rückgemeldet sind, ist in diesem Fall erst mal irrelevant.

Grüße
Nina, Sarah und Nils

Der ZeFaR positioniert sich gegen die Nutzung von Burg Balduinstein und wird nicht mehr finanziell unterstützt

Der ZeFaR positioniert sich gegen die Nutzung von Burg Balduinstein und wird nicht mehr finanziell unterstützt

Aufgrund der aktuellen Situation um Vorwürfe, die an Verantwortliche der Burg Balduinstein gerichtet sind und vor allem aufgrund der mangelhaften bis gar nicht vorhandenen Auseinandersetzung und Aufarbeitung seitens der Verantwortlichen, wurde im ZeFaR Plenum am 23.10.2019 folgendes beschlossen:

Der Vorstand beantragt, dass Burg Balduinstein vom ZeFaR in keiner Weise finanziell unterstützt wird. Zudem wird beantragt, dass FSR Burg Balduinstein nicht als Veranstaltungsort nutzen sowie, dass der ZeFaR sich gegen den Besuch und die Nutzung von Burg Balduinstein als Veranstaltungsort allgemein positioniert.

Abstimmungsergebnis:
Bei einer Enthaltung angenommen

Druckordnung

Hallo ihr Lieben,

hier findet ihr die neue Druckordnung.

Anmerkung:
Unter 1. Ablauf, "Schriftfarbe und Hintergrund [...]": Die Formel nach Michelson ist nur vorbehaltlich, da diese seitens des ZeFaR Plemuns ergänzt wurde und sich der ZeFaR-Vorstand noch nicht mit dieser näher auseinandersetzen konnte.

Druckordnung:
Druckordnung_Oktober_2019

WICHTIG: Antrag zur Urabstimmung abgelehnt, Fehler bei Interpretation des Abstimmungsergebnisses

Hallo alle,

wir müssen euch mitteilen, dass der Antrag vom 04.12.2019 "Hiermit wird eine Urabstimmung nach Art. 21 Abs I b) der Satzung, welche darüber entscheiden soll, ob der Beschluss des Studierendenparlaments am 20.11.19 zum Beitritt zum FZS (freier Zusammenschluss der Studierendenschaften) sowie die damit genehmigten Kosten, aufgehoben wird, beantragt." durch das Abstimmungsergebnis 6 dagegen, 2 Enthaltungen und 20 dafür qua Satzung (Art. 21, Satz 1, Absatz b) abgelehnt ist.

Zur Erläuterung hier der Artikel:
Art. 21 Durchführung
(1) Den Beschluss zur Durchführung einer
Urabstimmung können fassen
a) das Studierendenparlament oder
b) der Zentrale Fachschaftenrat mit der
Mehrheit seiner satzungsgemäßen
Mitglieder"

Hierzu:
Abschnitt II Art. 8 Zusammensetzung (Satzung der Verfassten Studierendenschaft)
(1) Alle Studierenden, die eine Fachrichtung an demselben Institut studieren, bilden eine Fachschaft.
(2) Gibt es die Möglichkeit, an einem Institut mehrere Fachrichtungen zu studieren, so können sich gemäß der Interessenlage der Studierenden dieser Fachrichtungen einzelne Fachschaften bilden.

Auf Grundlage der Zählung der Institute sowie der Ausbildung von Fachschaften einzelner Fachrichtungen (bspw. Ägyptologie/Altorientalistik und Archäologie, die jeweils zum Institut für Altertumswissenschaften zählen, jedoch damit zwei Fachschaften bilden), sind mehr als 40 Fachschaften satzungsgemäße Mitglieder des ZeFaR. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass aktuell 45 FSR existieren, ob diese rückgemeldet sind, ist in diesem Fall erst mal irrelevant.

Grüße
Nina, Sarah und Nils

Neuregelung der Unterstützung der StuPa-Wahlen durch die Fachschaften

Anlässlich der anstehenden StuPa-Wahlen weisen wir auf dem am 29.10.2014 im ZeFaR-Plenum gefassten Beschluss hin:

Wenn ein Fachschaftsrat mit mehr als sechs Mitgliedern weniger als sechs Stunden Wahlarbeit einreicht oder ein Fachschaftsrat mit sechs oder weniger als sechs Mitgliedern weniger Stunden, als die Anzahl seiner Mitglieder einreicht erhalten diese für das laufende Semester keine finanziellen Zuschüsse mehr und müssen sich vor dem ZeFaR erklären.

Art der Abstimmung: Alternativ, 5 Wahlmöglichkeiten
Anzahl der Fachschaftsräte, die für diese Wahlmöglichkeit gestimmt haben: 14
Anwesende Fachschaftsräte im Plenum: 22
Gegenstimmen: 3
Enthaltungen: 1

Nachzulesen in ZeFaR-Rundbrief #924

 

Anmerkung des Vorstands: WahlhelferInnen aus den Fachschaften müssen nicht zwangsweise Mitglieder ihres Fachschaftsrates sein. Jeder Studi kann helfen die nötigen Stunden an Wahlhilfe (Urnenbesetzung) für seinen FSR zu füllen. Alle WahlhelferInnen erhalten pro geleisteter Stunde ein entsprechendes Erfrischungsgeld.

Der zentrale Fachschaftenrat der Universität Mainz unterstützt das Konzept vom „Raum der Stille“ des Muslimischen Hochschulgruppe

Der hektische Alltag mit straffem Stundenplan, Klausuren und anderer Belastung sollte nicht das vorherrschende Element auf dem Campus sein. Um Pausen und Erholung zu ermöglichen reichen Restaurants oder andere konsumorientierte Lokalitäten nicht aus.

Die MHG hat daher ein bereits deutschlandweit erprobtes Konzept des Raums der Stille aufgegriffen. Dieses sieht einen religionsübegreifenden Gebets- und Meditationsraum vor, der allen Studierenden einen geistigen Rückzugsort ermöglichen soll

Hier das genaue Konzept vom Raum der Stille der MHG.

Der ZeFaR hat in der Sitzung am 09.07.14 die Unterstützung dieses Konzeptes einstimmig beschlossen.