Stellungsnahmen

Der ZeFaR kann auch, wie dies auch jeder Fachschaft für sich alleine zusteht, zu Fragen der Hochschulpolitik Stellung beziehen und entsprechend im Hinblick auf Gremien und Stellen in der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung oder der Öffentlichkeit und Politik tätig werden. So Artikel 1 der Grundsatzbeschlüsse des ZeFaR:

"Der ZeFaR nimmt zu hochschulpolitischen und allgemeinpolitischen Themen Stellung, Einzelnen FSen steht diese Stellungnahme ebenso frei, sollte ihre Satzung dies gestatten."

Hierbei muss jedoch der Grundsatz eingehalten werden, dass sich der ZeFaR als solcher nicht ungebeten in die Angelegenheiten einer einzelnen Fachschaft einmischt (siehe Art 3,2 und Art. 9 Satzung der VS).

Rücktritt Charlotte

Hallo ihr Lieben, 

wir hoffen, ihr hattet alle schöne Feiertage und seid gut ins neue Jahr gekommen. Leider startet der Vorstand mit schlechten Nachrichten ins neue Jahr. Charlotte möchte euch gerne ihren Rücktritt mitteilen: 

"Ich habe mich nach reiflichen Überlegungen dazu entschieden zum 30.1.2019 als ZeFaR-Vorstandsmitglied zurückzutreten. 
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich der/die Eine oder Andere vorstellen kann, sich für dieses Amt im Januar zur Wahl zu stellen. 

Liebe Grüße 
Charlotte" 

Der restliche ZeFaR-Vorstand ist natürlich sehr traurig über Charlottes Entscheidung, kann diese aber verstehen und wünscht ihr nur das Beste! 

Da wir entweder am 30.01.19 oder am 06.02.19 nachwählen werden, würden wir euch bitten, eure Bewerbungen bis zum 22.01.19 um 23:59 Uhr abzugeben/an uns zu schicken, gerne auch per Mail. Wir werden dann voraussichtlich am 23.01.19 im Plenum die endgültige Liste der Kandidierenden feststellen. In diesem Plenum werden voraussichtlich dann aus organisatorischen Gründen auch die Fragerunden an die/mit den Kandidierenden stattfinden. 

Wir freuen uns auf eure Bewerbungen.  

Euer ZeFaR-Vorstand
Nina, Sarah, Thorsten, Charlotte

Stellungnahme bezüglich Äußerungen in kritischen geschichtlichen Kontexten

Dem Zentralen Fachschaftenrat sowie den Fachschaften ist es wichtig, über den geschichtlichen Kontext aufzuklären, in dessen Rahmen wiederholt Kritik daran geäußert wurde, dass das „Westerwaldlied“ auch heute noch gesungen wird. Grundsätzlich ist das „Westerwaldlied“ ein Volkslied aus dem Westerwald, welches auch heute noch in der Gegend in und um den Westerwald auf Volksfesten gesungen wird. In die Kritik geraten ist dieses Lied insbesondere deshalb, weil es dadurch populär wurde, dass die Wehrmacht es während ihren Überfällen auf die westlichen Nachbarstaaten Deutschlands sang. Aus diesem Grund befindet sich in den sich teilweise noch im Umlauf befindlichen analogen Ausgaben des Liederbuches „Kameraden singt!“ der Bundeswehr, in welchem dieses Lied ebenfalls enthalten ist, der Hinweis, dass immer besonders sorgsam abgewogen werden müsse, ob und wo dieses Lied durch Angehörige der Bundeswehr gesungen wird. Dementsprechend gibt es Momente, in denen es unangebracht ist, dieses Lied zu singen. Zu diesen Momenten zählt sicher auch der sich jährende Tag der Reichspogromnacht. Diese Stellungnahme soll als eine Aufforderung dazu verstanden werden, sich mit (geschichtlichen) Hintergründen auseinanderzusetzen und zu reflektieren, in welchen Kontexten bestimmte Äußerungen unangebracht sind und insbesondere betroffene Menschen berühren können.

Stellungnahme des ZeFaR zur zeitgleichen Wahrnehmung politischer sowie autonomer Mandate in der VS

Der Zentrale Fachschaftenrat der Universität Mainz äußert sich zur zeitgleichen Wahrnehmung politischer und autonomer Mandate in der Verfassten Studierendenschaft (VS).

Der ZeFaR unterstützt die zeitgleiche Wahrnehmung eines politischen Amtes, bspw. als abgeordnete Person im Studierendparlament (StuPa), und eines autonomen Amtes, bspw. als Referent*in in einem autonomen Referat des AStA, nicht.

. So hat nun ein AStA-Referent sowohl ein autonomes Amt im AStA als auch ein politisches im StuPa, dem Kontrollorgan des AStA, inne.
Wir sehen die ordnungsgemäße Ausübung eines autonomen Mandates durch das zeitgleiche politische Mandat aus einer politischen Hochschulgruppe oder Wähler*innenvereinigung heraus nicht mehr gegeben, da die Autonomie durch politische Interessenkonflikte beeinträchtigt werden könnte.

Stellungnahme des Zentralen Fachschaftenrates der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu möglichen gebührenpflichtigen Sprachkursen am Fremdsprachenzentrum

Auf der Senatssitzung vom 09.05.14 bestätigte der Präsident der Universität Mainz auf Nachfragen der studentischen Vertreter_innen, dass von der Seite der Universitätsleitung eine Kostenverpflichtung für Sprachkurse des Fremdsprachenzentrums erwägt werde. Dieses Vorhaben werde zur Zeit von der Landesregierung geprüft.

Dieses Vorhaben widerspricht in eklatanter Weise den Idealen von freier und chancengleicher Bildung!

Nicht nur wird das Streben nach allgemeiner, zusätzlicher Bildung ein weiteres Mal Opfer der bildungsfeindlichen Sparpolitik auf Landes- wie Bundesebene, auch der sonst von allen Seiten der Universität allseits stark betonten Internationalität wird hiermit zuwider gelaufen. Der stetigen Aufmunterung und bisweilen auch strikten Aufforderung zu Auslandsaufenthalten für deutsche Studierende wird hiermit in dreister Art und Weise widersprochen und sie werden mittels verschärfter finanzieller Kriterien noch exklusiver gemacht. Doch Internationalität hat bekanntlich mehr als nur eine Seite. So sollen ausländische Studierende (deren Anteil an der Johannes Gutenberg-Universität im internationalen Vergleich bereits sehr gering ist) demnach neben den bereits überteuerten Mieten auch noch ihre kulturelle Integration bezahlen. Dies würde den jetzt schon bescheidenen Faktor der Internationalität an der Universität Mainz rapide abwerten. Und dies stellen nur die Einschränkungen für freiwillige Spracherwerbungen dar.

Betroffen sind hingegen auch zahlreiche Situationen in denen Studierende aufgrund ihres Studienaufbaus auf gewisse Fremdsprachenkurse angewiesen sind, auch wenn diese nicht in den Modulen verankert sind. Verschiedenste Fächer fordern Fremdsprachen als Zugangsvoraussetzung für den Master oder auch bereits im Verlauf des Bachelorstudiengangs. Der Erwerb dieser Fremdsprachen an der Schule kann nicht vorausgesetzt werden. Eine Kostenpflicht dieser notwendigen Sprachkurse würde also nicht nur das gebührenfreie Studium, wie es vom Land Rheinland-Pfalz garantiert wird, erheblich beeinflussen, sondern hier eine soziale Selektion vornehmen, die dem Verständnis von freier und gleicher Bildung der Verfassten Studierendenschaft sowie der Johannes Gutenberg-Universität im Allgemeinen in heftigster Weise widerspricht.

Deshalb spricht sich hiermit der zentrale Fachschaftenrat sowie die unten aufgelisteten Fachschaftsräte, in Vertretung für ihre Fachschaften, eindeutig gegen eine mögliche Erhebung von Kursgebühren am Fremdsprachenzentrum aus.

Der Vorstand des Zentralen Fachschaftenrates der Universität zu Mainz

sowie die Fachschaftsräte:

Englisch Anthopologie, Biologie, Buchwissenschaft, Ethnologie, Filmwissenschaft, Geographie, GeKoThe, Geschichte, Jura, Kunstgeschichte, Lehramt, Linguistik, Mathematik, Medizin Klinik, Medizin Vorklinik, Musik, Orientkunde, Erziehungswissenschaft, Philosophie, Physik, Politikwissenschaften, Psychologie, Publizistik, Romanistik, Soziologie, Sport, ev. Theologie, kath. Theologie, Wirtschaftswissenschaften und Zahnmedizin Vorklinik

Nach Plenumsbeschluss vom 04.05.14

Stellungnahme zum AStA Haushaltsentwurf 2014

Der Zentrale Fachschaftenrat der JGU Mainz billigt unter Vorbehalt den Entwurf für den Haushalt 2014 entsprechend der Beschlusslage des AStA vom 23.10.2014.

Es stimmten 14 Fachschaften für den Entwurf, 14 Fachschaften enthielten sich, keine Fachschaft stimmte dagegen.

Die Fachschaften mahnen an, dass die Kosten für die Aufwandsentschädigungen des ZeFaR-Vorstandes wieder aus dem allgemeinen Haushaltstitel für die Aufwandsentschädigungen bestritten werden sollen und nicht mehr aus dem Haushaltstitel der Fachschaften, da es sich hierbei nur um eine Ausnahmeregelung gehandelt hatte.

Im Namen der Fachschaften,

Julian Linke
(ZeFaR Vorsitzender)

Stellungsnahme auf Grundlage der Abstimmung über den AStA Haushalt 2014 am 27.11.2013 im öffentlichen ZeFaR-Plenum. Nachzulesen im ZeFaR-Rundbrief #900 (erhältlich bei allen Fachschaften und im AStA).