Zentraler Fachschaftenrat (ZeFaR)

Fachschaften leisten einen entscheidenden Beitrag zum Leben auf dem Campus und dem Funktionieren der Universität. Der Zentrale Fachschaftenrat koordiniert und unterstützt diese Arbeit, stellt die strukturellen und finanziellen Grundlagen für die Fachschaften und sichert damit ihre Arbeitsfähigkeit. Aufgaben des ZeFaR sind die Unterstützung bei der Erstsemesterbetreuung wie beispielsweise den beliebten Ersti-Wochenenden, konkret studienbezogene Hilfen wie die Beratung bezüglich Studienordnungen, Anmelde- und Prüfungsverfahren sowie Unterstützung bei der Organisation von Fachschaftsparties, Vorlesungsreihen und weiteren Rahmen-Veranstaltungen. Jede Fachschaft entsendet ein Mitglied seines Fachschaftsrats in das Gremium, das einmal monatlich Mittwochs öffentlich tagt.

Auszug aus der Satzung der Studierendenschaft:

Art. 13 Mitglieder

(1) Jede Fachschaft ist Mitglied des Zentralen Fachschaftenrates.
(2) Jede Fachschaft hat im Zentralen Fachschaftenrat eine Stimme.
(3) Die Vertreterinnen und Vertreter der Fachschaften sind an Weisungen und Aufträge ihres Fachschaftsrates gebunden.

Art. 14 Aufgaben

(1) Der Zentrale Fachschaftenrat ist das höchste gemeinsame Gremium der Fachschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und vertritt die Interessen der Studierenden aller Fachrichtungen.
(2) Aufgaben des Zentralen Fachschaftenrates sind unter anderem:

    1. die Koordinierung und Beratung der Fachschaftsarbeit auf Universitätsebene,
    2. Austausch von Informationen zwischen dem Allgemeinen Studierendenausschuss und den Fachschaften,
    3. die Aufstellung eines Haushaltsplans für die Finanzen der Fachschaften, der dem Studierendenparlament zur Entscheidung vorgelegt wird, sowie
    4. die Aufstellung eines Finanzplanes zur Verteilung der den Fachschaften im Haushalt der Verfassten Studierendenschaft zur Verfügung gestellten Geldmittel.

(3) Der Zentrale Fachschaftenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.