Informationen zu (digitalen) Fachschaftsvollversammlungen und FSR-Sitzungen

Die Rückmeldefrist für das SoSe 2022 läuft am 10.05.2022 um 12 Uhr ab.

Das Wichtigste vorweg: Lest zuerst sowohl alles auf dieser Seite als auch auf allen dazugehörigen Seiten (siehe u.a. die Verlinkungen) ganz genau. Meldet euch nur dann bei uns, wenn danach noch etwas unklar ist oder ihr Fragen habt, gerade auch wenn es den Datenschutz betrifft. Meldet euch dann aber auf jeden Fall. Stellt konkrete Fragen!

 

Vollversammlungen & Rückmeldungen allgemein

Lest bitte die konsolidierte Fassung der Satzung der Studierendenschaft, insbesondere Abschnitt Ⅱ.

  • Für euch besonders relevant sind
    • Art. 11 Abs. 1 und Abs. 2: Allgemeines zu Fachschaftsvollversammlungen (auf dieser Seite kurz VV)
    • Art. 11 Abs. 3: Vorbereitung der VV
    • Art. 11 Abs. 4-6: Durchführung der VV
    • Art. 12 Abs. 1-3: Wahl des FSR
  • Lest ebenfalls § 109 Abs. 3 Satz 3 (und damit zusammenhängend  § 37 Abs. 6 und 7, § 38 Abs. 1 und 2§ 41 Abs. 1) sowie § 39 Abs. 1 des aktuellen Hochschulgesetzes (HochSchG) des Landes Rheinland-Pfalz, da die dort behandelten Wahlgrundsätze anzuwenden sind.
  • Bestimmungen über das Rückmeldeverfahren sind in der Rückmeldeordnung enthalten.

Die Ausführung der jeweiligen Rechtsgrundlagen findet Ihr in den dazugehörigen Unterpunkten.

Die Vollversammlung

Ihr benötigt für eine ordentliche Rückmeldung zunächst eine Vollversammlung (=VV) eures FSR.

Allgemeines zur Fachschaftsvollversammlung findet ihr in der Satzung der Studierendenschaft (konsolidierte Fassung).

Art. 11 Fachschaftsvollversammlung

Abs. 1 Die Fachschaftsvollversammlung ist nach der Fachschaftsurabstimmung das höchste beschließende Organ einer Fachschaft. Auf ihr haben alle Angehörigen der Fachschaft Rede-, Antrags- und Stimmrecht. Auf Beschluss der Fachschaftsvollversammlung kann anderen Anwesenden das Rederecht erteilt werden.

Abs. 2 Die Fachschaftsvollversammlung wird vom Fachschaftsrat einberufen: Die Fachschaftsvollversammlung wird vom Fachschaftsrat einberufen: 1. mindestens einmal im Semester, 2. auf Beschluss des Fachschaftsrates oder 3. auf  schriftliches  Verlangen  von  zehn  vom  Hundert  der  Mitglieder  einer  Fachschaft, höchstens jedoch 60

Vorbereitung der VV

Art. 11 Abs. 3 Eine Fachschaftsvollversammlung muss mindestens drei Tage zuvor unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. Die Tagesordnung wird vom Fachschaftsrat im Falle des Abs. 2 Nr. 3 nach Maßgabe der Vorschläge derjenigen, die eine Einberufung verlangen, festgelegt. Die Tagesordnung kann durch Dringlichkeitsanträge zu Beginn der Vollversammlung erweitert werden. Anträge von Fachschaftsangehörigen, die zum Zeitpunkt der Einberufung beim Fachschaftsrat vorliegen, müssen in die Tagesordnung aufgenommen werden.

Das heißt:
Ihr beruft die VV 3 Kalendertage vorher öffentlich ein. Der Tag der Veröffentlichung/der Einladung sowie der Tag der Vollversammlung zählen dabei nicht mit.

Beispiele für eine öffentliche Einladung sind eine öffentlich zugängliche Homepage (Verifizierung über den Uni-Account abfragen ist dabei okay) oder ein öffentlicher Aushang. Bitte beachtet: Social Media-Plattformen reichen nicht aus. Zudem gilt: Wenn ihr bisher immer via eines bestimmten Systems, bspw. via E-Mail, eingeladen habt, müsst ihr dies auch weiterhin tun. Eine besondere Form der Einladung könnte sich aus eurer Fachschaftsordnung ergeben, dies müsste im Einzelfall geprüft werden. Wenn ihr die Form der Einladung ändern wollt (z.B. wenn ihr immer durch einen Hinweis auf eurer Homepage eingeladen habt, aber jetzt einen öffentlichen Aushang verwenden wollt) und sich keine besondere Form der Einladung aus eurer Fachschaftsordnung ergibt, müsst ihr in der Form der bisher üblichen Einladung darauf hinweisen (in diesem Beispiel: Hinweis auf der Homepage, wo der Aushang künftig angebracht wird).

Die Einladung muss die Angabe der Tagesordnung beinhalten. Bei einer "normalen" VV, die einfach 1x im Semester stattfindet, legt ihr die Tagesordnung selbstständig fest. Bei einer schriftlich einberufenen VV nach Art. 11 Abs. 2 Nr. 3 wird die Tagesordnung durch diejenigen festgelegt, die die Einberufung verlangt haben (gilt für die normale Rückmeldung in der Regel nicht). Sollten bereits zum Zeitpunkt der Einberufung Anträge beim FSR vorliegen, müssen diese mit in die Tagesordnung aufgenommen werden, also gebt sie auch bei der Veröffentlichung wieder.

 

Durchführung der VV

  • Festlegung einer*s Protokollantin*en & einer Rede-/Versammlungsleitung (ACHTUNG: Die Redeleitung kann die Wahlleitung sein, muss aber nicht. Bitte beachtet dazu den Absatz zur Durchführung der Wahl des FSR)
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit durch die Rede-/Versammlungsleitung: Die Fachschaftsvollversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. (Art. 11 Abs. 6)
  • Rechenschaftsbericht der Vollversammlung gegenüber ablegen:
    Nach Ablauf seiner Amtszeit hat jeder Fachschaftsrat gegenüber seiner Vollversammlung Rechenschaft abzulegen. (Art. 11 Abs. 4)
    Die Fachschaftsvollversammlung hat das Recht, umfassende Informationen über die:
    1. Arbeit des Fachschaftsrates und
    2. der Gremienvertreter im Fachbereich, soweit es dem Hochschulgesetz nicht entgegensteht, zu verlangen. (Art. 11 Abs. 5)

Ihr erzählt also gegenüber der Vollversammlung,

  • was ihr im letzten Semester/Jahr gemacht habt, welche Aktionen und Veranstaltungen es eurerseits gab, wie ihr euch für sie einsetzt, wie eure Arbeit funktioniert, also bspw.: Ersti-Veranstaltungen, Ersti-Wochenenden, Fachschaftsfahrten, Sommerfeste, Weihnachtsfeiern, Partys, Vorträge, etc.
    Bitte beachtet, dass ihr auch über die Finanzen Rechenschaft ablegen müsst, also woher das Geld kommt, wie ihr das verwendet und vor allem, dass ihr dabei natürlich immer auf null kalkuliert und dementsprechend auch letztendlich auf null rauskommt.
  • was eure Gremienvertretenden - zumindest die Vertretenden, die durch den FSR vorgeschlagen/entsandt wurden - im Fachbereich gemacht haben. Das heißt, die Menschen, die in den fachbezogenen Ausschüssen (bspw. für Studium und Lehre, Berufungskommissionen etc.) oder Leitungsgremien sitzen, erzählen darüber, was dort gemacht wird (sofern ihnen dies möglich ist) und inwiefern dies die Studierenden betrifft. Natürlich ist es legitim, dass ihr v.a. erzählt, was eure Studis betrifft und wie sich für sie eingesetzt wird, darum soll es ja schließlich gehen.

Solltet ihr weite TOPs auf der Vollversammlung zu besprechen haben, könnt ihr diese sowohl vor als auch nach der Wahl des Fachschaftsrates besprechen. Bitte beachtet hierbei immer, dass die Tagesordnung möglichst einer sinnvollen Strukturierung folgen sollte, dies betrifft besonders Änderungen eurer eigenen Fachschaftsordnungen oder Ähnlichem. Wir können hier keine klare Empfehlung aussprechen, da dies immer von der Zusammensetzung des FSR abhängt. Geht es bspw. um eine neue Fachschaftsordnung für die gesamte Fachschaft oder eine neue Geschäftsordnung für den FSR, wäre es sinnvoll, wenn die entsprechenden Personen sich bereits damit beschäftigen konnten bzw. noch Vertretende des vorherigen FSR erneut gewählt wurden, sodass klar wird, worüber abgestimmt wird und Menschen Fragen beantworten können :).

Diesen Rechenschaftsbericht haltet ihr bitte in einem Protokoll für den ZeFaR-Vorstand fest.

 

Wahlen des FSR

Des Weiteren wird auf der Fachschaftsvollversammlung der Fachschaftsrat gewählt:

Art. 12 Fachschaftsrat

Abs. 1  Der Fachschaftsrat wird von der Fachschaftsvollversammlung gewählt.

Abs. 2 Die Aufgabe des Fachschaftsrates ist die Vertretung der Fachschaft in allen Angelegenheiten.

Abs. 3 Der Fachschaftsrat führt die Beschlüsse der Fachschaftsvollversammlung aus und ist ihr verantwortlich. Er tagt regelmäßig und öffentlich.

Durchführung der Wahl zum Fachschaftsrat:

  1. Wahl einer*eines Wahlleiter*in. ACHTUNG: Die Wahlleitung darf nicht selbst zur Wahl stehen (Demokratiegrundsatz). Die Wahlleitung darf aber Teil des zu entlastenden FSR sein, sofern sie nicht erneut kandidiert.
  2. Wahlberechtigt sind ausschließlich alle Mitglieder der Fachschaft.
  3. Achtung!: Es gibt keine "Probesemester" oder Ähnliches. Jede Person, die Teil der Fachschaft ist, darf sich aufstellen lassen und muss auch in den FSR gewählt werden können!
  4. Nun wird die Wahl des neuen FSR durchgeführt. Diese Wahl muss geheim erfolgen. (§ 109 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 39 Abs. 1 HochSchG)
    Je nachdem, was eure Fachschaftsordnung vorsieht, erfolgt die Wahl des FSR als Personen- oder als Listenwahl. Bei einer Personenwahl wird – je nachdem, was eure Fachschaftsordnung vorsieht – einzeln über jede Person mit Ja/Nein/Enthaltung abgestimmt (dann sind grundsätzlich die Personen gewählt, die mehr Ja- als Neinstimmen erhalten haben) oder es kann eine bestimmte Anzahl von Stimmen auf die Kandidierenden verteilt werden (dann sind grundsätzlich die Kandidierenden gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben). Es sind auch kombinierte Verfahren möglich. Eine Listenwahl ist eine Wahl, bei der nicht über einzelne Kandidierende getrennt abgestimmt wird, sondern über eine oder mehrere Listen. Voraussetzung dafür ist, dass eure Fachschaft mit einer Listenwahl einverstanden ist (das ist insbesondere dann der Fall, wenn eure Fachschaftsordnung vorsieht, dass eine Listenwahl stattfindet). Außerdem müssen alle Kandidierenden einer Liste mit der gemeinsamen Kandidatur einverstanden sein; niemand darf dazu gezwungen werden, mit anderen Personen auf einer Liste zu kandidieren. Wenn ihr die Wahl als Listenwahl abhaltet, muss wie bei einer Personenwahl die Möglichkeit für alle (passiv) Wahlberechtigten bestehen, zu kandidieren. Es sind daher mehrere Listen zuzulassen. Eine Liste kann auch aus einer einzelnen Person bestehen. Wahlen von Personen in Abwesenheit können möglich sein. Wie genau ihr diese Wahlen in Abwesenheit handhabt, legt die Fachschaft jeweils selbstständig fest.
  5. Nach der Stimmabgabe zählt die Wahlleitung aus (i.d.R. öffentlich; insbesondere wenn die Wahlleitung aus einer Person besteht, ist es wichtig, dass mind. noch eine weitere, möglichst unbeteiligte Person die Auszählung beobachtet). Zunächst wird geschaut, wie viele Stimmzettel gültig sind. Danach wird geschaut, wie das Wahlergebnis ist.
  6. Das Wahlergebnis (Gesamtanzahl der Stimmen, wie viele ungültig, Verteilung der Stimmen) wird von der Wahlleitung festgestellt und im Protokoll festgehalten.

Achtung: Personen-/Listen-Wahlen sind immer geheim!
Wahlen, welche nicht geheim mit Stimmzettel und Urne oder passender Software durchgeführt wurden (z.B. per Akklamation oder Handzeichen) sind ungültig und werden nicht anerkannt, unabhängig von irgendwelchen Anträgen oder Abschnitten in Fachschaftsordnungen.

Nach der Wahl kann die Rede-/Versammlungsleitung wieder übernehmen, sofern diese nicht auch die Wahlleitung war. Sofern die Wahlleitung auch die Rede-/Versammlungsleitung macht, führt diese einfach die Sitzung fort.

Die Vollversammlung kann nun mit den restlichen TOPs fortgeführt werden. Nach Abschluss aller TOPs wird die Vollversammlung unter Angabe von Datum und Uhrzeit beendet.

 

Die Rückmeldung & was sie beinhalten muss

  • Sämtliche Bestimmungen über das Rückmeldeverfahren und die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Rückmeldeordnung.
  • Bedingung für eine ordentliche Rückmeldung ist eine Vollversammlung eurer Fachschaft
  • Stellt sicher, dass ihr euch nach eurer VV ordentlich beim ZeFaR-Vorstand zurück meldet. Dazu gehört sowohl die schriftliche als auch die online-Rückmeldung! Lest die Informationen zur schriftlichen Rückmeldung gründlich. Lest jeden Satz der online-Rückmeldung genau!
  • Stellt sicher, dass alle Angaben richtig sind, insbesondere richtig geschrieben!
  • Sollten Angaben im schriftlichen Protokoll falsch sein und nach Hinweis nicht korrigiert werden, wird die Rückmeldung als unzulässig abgelehnt
  • Sollten Angaben der online-Rückmeldung dem schriftlichen Protokoll widersprechen oder sonst falsch sein, ist die Online-Rückmeldung und damit die gesamte Rückmeldung ungültig
  • Sollte sich aus der Rückmeldung ergeben, dass ein Verstoß gegen die Wahlgrundsätze vorliegt, wird die Rückmeldung als unzulässig abgelehnt
  • Nur korrekt zurück gemeldete Fachschaftsräte dürfen im ZeFaR Anträge stellen!

Das Protokoll der Vollversammlung:

Es ist seitens einer oder mehrerer protokollierenden/-r Person/-en ein Protokoll der VV anzufertigen, wenn möglich in getippter Form. Dieses Protokoll muss dem ZeFaR-Vorstand im Original und vollständig vorliegen, Mails o.Ä. sind nicht zulässig. Aktuell ist das Protokoll dem ZeFaR-Vorstand daher per Post oder per Einwurf in den Briefkasten vor dem AStA (Staudingerweg 21, 55128 Mainz) zukommen zu lassen.

§ 2 Rückmeldeordnung
Abs. 1  Zur Rückmeldung hat der Fachschaftsrat eine Ausfertigung des Protokolls der Fachschaftsvollversammlung vorzulegen. Dieses enthält mindestens

  1. die Bezeichnung der Fachschaft,
  2. das Datum sowie die Uhrzeiten von Beginn und Ende der Fachschaftsvollversammlung,
  3. die Feststellung der Beschlussfähigkeit,
  4. Angaben über die Wahl der Sitzungsleitung und der Wahlleitung,
  5. die Rechenschaftsberichte der Mitglieder des Fachschaftsrates,
  6. Angaben über die Durchführung der Wahl des Fachschaftsrates nebst Wahlergebnis sowie
  7. die Anwesenheitsliste.

Abs. 2 Das Protokoll ist von der Protokollführung, der Sitzungs- und der Wahlleitung durch eigenhändige Unterschrift auszufertigen.
Abs. 3 Erfolgt die Wahl zum Fachschaftsrat nur einmal im Jahr, hat der Fachschaftsrat bei der nächsten Rückmeldung hierauf hinzuweisen und eine Abschrift des Protokolls der Vollversammlung, auf der der Fachschaftsrat gewählt wurde einzureichen.
Abs. 4 Der Vorstand des Zentralen Fachschaftenrates stellt Muster für das Protokoll und die Anwesenheitsliste bereit. Die Fachschaften können diese verwenden. Auch wenn diese Vorlagen nicht verwendet werden, sind die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Eine Datenschutzkonforme Anwesenheitsliste mit den Matrikelnummern, Vor- und Nachnamen, Unterschriften findet ihr hier als Vorlage) => Aufgrund von Corona geändertes Verfahren, siehe "Vollversammlungen und Sitzungen von Fachschaften ohne Präsenz" - "Vollversammlungen und Rückmeldungen"

Die Rückmeldung muss weiterhin beinhalten:

  • Gemäß § 3 Absatz 1 der Rückmeldeordnung eine Liste aller aktuell gewählten FSR-Mitglieder (somit inklusive Mitglieder, die im Amt bleiben - wenn ihr Mitglieder also auf ein Jahr wählt, schreibt bitte dennoch die bereits seit einem halben Jahr gewählten Mitglieder dazu) mit: Vor- und Zuname, Matrikelnummer, Unterschrift, ggf. ZDV-Kürzel => Benutzt hier entweder ebenfalls die Vorlage zur Anwesenheitsliste oder schreibt diese mit Datenschutzerklärung (könnt ihr bei uns abschreiben) ins Protokoll
  • Die Benennung von max. zwei ZeFaR-Referent*innen für euren FSR inkl. - zusätzlich zu den im vorherigen Punkt genannten Daten - ZDV-Kürzel, students-Mail-Adresse und postalischer Adresse
    • Die Benennung eurer ZeFaR-Referent*innen obliegt eurem FSR. Entweder ist dies in eurer Fachschaftsordnung oder eurer Geschäftsordnung geregelt oder erfolgt nach "gängiger Praxis", wird also so gehandhabt wie es bisher üblicherweise in eurem FSR gemacht wurde. Beachtet allerdings, dass, sofern die Person gewählt wird, dies geheim erfolgen muss. Beachtet weiterhin bei einer Benennung per Abstimmung, dass dies datensicher erfolgen muss, analog zum Ablauf in den Vollversammlungen (Nutzung OpenSlides bzw. students-Mail-Adresse), siehe dazu die Erklärungen zu "Wahlen und Abstimmungen"
  • Ausgefüllte Online-Rückmeldung gemäß § 4 der Rückmeldeordnung über die ZeFaR-Homepage: https://www.zefar.uni-mainz.de/online-rueckmeldung/. Beachtet, dass die in der online-Rückmeldung angegebenen Namen der FSR-Mitglieder mit den in der schriftlichen Rückmeldung angegebenen Namen der FSR-Mitgliedern übereinstimmen. Beachtet außerdem, dass ihr dieses Mal eine postalische Adresse angeben müsst, damit euch ggf. Briefunterlagen für Abstimmungen/Wahlen, die das ZeFaR-Plenum betreffen, zugesendet werden können.

Wichtige Hinweise zum Protokoll und zur Rückmeldung:

  • Stellt sicher, dass alle Angaben und Namen - sowohl in Papierform als auch bei der Online-Rückmeldung - richtig, insbesondere richtig geschrieben, sind. Bei Namen ist immer der volle Name anzugeben, keine Abkürzungen oder Spitznamen! Stellt ebenfalls sicher, dass eure Online-Rückmeldung und eure schriftliche Rückmeldung übereinstimmen
  • Generell gilt: Bitte schreibt auf ALLE Dokumente, die ihr dem ZeFaR-Vorstand abgebt, den Namen eures FSR, Name der Veranstaltung (Vollversammlung) & das Datum der VV!! Können Dokumente nicht zugeordnet werden und sind daher die Unterlagen unvollständig, wird die Rückmeldung als unvollständig abgelehnt
  • Bitte beachtet bei allen euren Unterlagen, sowohl die für euch (falls ihr so etwas habt) als auch die für den ZeFaR-Vorstand, die DSGVO!

 

Digitale Durchführung von Vollversammlungen und Sitzungen

Vollversammlungen & Rückmeldungen

  • Sind VVs und Sitzungen in Präsenz nicht möglich, sind diese - nach der Feststellung durch den ZeFaR-Vorstand, dass Präsenz-VVs und Präsenz-Sitzungen nicht möglich sind - digital durchzuführen.
  • Für digitale Vollversammlungen sind die Abschnitte "Kommunikation" und "Wahlen und Abstimmungen" zu beachten.
  • Digitale Anwesenheitslisten sind per OpenSlides zu generieren, siehe den Abschnitt zu "OpenSlides"
  • Es gelten weiterhin die in der Rückmeldeordnung, der Satzung der Studierendenschaft und im Hochschulgesetz des Landes RLP festgeschriebenen Regelungen.

Kommunikation

  • Für Text-/Audio-/Video-Kommunikation ist die BigBlueButton (kurz BBB)-Instanz der JGU Mainz zu verwenden, sowohl bei Vollversammlungen als auch bei Sitzungen des FSR. Achtung: Wahlen und Abstimmungen sind nicht über BBB durchzuführen, beachtet hierzu den Abschnitt "Wahlen und Abstimmungen"!
  • Hierzu sollte die Nutzungsanleitung der Software gründlich gelesen werden. Um die Teilnehmenden identifizierbar zu machen, wird empfohlen für die Durchführung von Sitzungen/VVs den BBB-Raum über den entsprechenden LMS-Kurs (neues Moodle) zu erstellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich Teilnehmende mit ihrem Account anmelden müssen. Der LMS-Kurs wurde seitens des ZeFaR-Vorstandes angelegt. In LMS-Kurs schreibt ihr euch mit eurem studentischen Uni-Account, mit dem ihr dann auch an der BBB-Sitzung teilnehmt, über die oben erfolgte Verlinkung ein. Für jeden FSR ist innerhalb des Kurses eine eigene BBB-Besprechung ("[Name des FSR]") angelegt. Bitte achtet darauf, wirklich nur die für euch angelegte Besprechung zu nutzen und auch eure Studierenden genauestens darauf hinzuweisen, welche Besprechung zu nutzen ist.
  • Wenn ihr Hilfe bei der Einrichtung braucht, meldet euch bei uns.

Wahlen und Abstimmungen

  • Für elektronische Wahlen und elektronische geheime Abstimmungen muss die OpenSlides-Instanz des ZeFaR verwendet werden, sowohl bei Vollversammlungen als auch bei Sitzungen des FSR. Hierzu sollte die Nutzungsanleitung der Software gründlich gelesen werden.
    • Meldet den Bedarf der ersten Nutzung einer OpenSlides-Instanz bitte mindestens 5 Kalendertage im Voraus über das Formular im Abschnitt "Anmeldung eines FSR für eine FS-Vollversammlung via OpenSlides" bei uns an, damit wir euch die Instanz einrichten können. Bitte beachtet: Ihr müsst bei der Durchführung einer weiteren VV nicht erneut den Bedarf anmelden. Allerdings muss OpenSlides erneut freigeschaltet werden, da nur eine begrenzte Anzahl an Accounts gleichzeitig genutzt werden kann (die Lösung dieser Problematik ist in Arbeit). Daher muss jede geplante FS-Vollversammlung rechtzeitig beim ZeFaR-Vorstand über das Formular, zu finden unter "Durchführung einer FS-Vollversammlung (digital nur via OpenSlides möglich)" angemeldet werden. Aus kapazitären Gründen behalten wir uns vor, Anmeldungen die unbegründet nicht über das entsprechende Formular eingehen, nicht zu bearbeiten.
      • Wenn ausreichend Zeit zwischen Anmeldung und der ersten Nutzung liegt, kann das System auch live zusammen mit einer Person von uns getestet werden.
      • Weitere Einweisungen können auf Anfrage gegeben werden.
  • Für elektronische offene Abstimmungen kann das Tool des DFN genutzt werden. Hier hat jede Person mit dem eigenen Namen abzustimmen. Das Ergebnis ist inklusive der Namen und der einzelnen Stimmen zu veröffentlichen (z.B. per Screen-Share), um die Nachvollziehbarkeit der jeweils eigenen Stimme sicherzustellen.
  • Offene Abstimmungen können auch elektronisch über die students-Mail-Adresse durchgeführt werden. Hierfür ist allen Stimmberechtigten eine Mail mit der abzustimmenden Sache, den Abstimmungsmöglichkeiten und einer ausreichend langen Frist zu schicken. Diese Mail ist vom Universitäts-Mail-Account des Fachschaftsrates zu schicken. Die Stimmberechtigten schicken ihre Antwort wieder an diesen Account. Nach Fristende wird das Ergebnis festgestellt und allen Stimmberechtigten mitgeteilt. Je nach Inhalt der Abstimmung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen sicherzustellen, dass niemand der Empfangenden die Mails an eine Adresse weiterleitet, die nicht DSGVO-konform ist (nicht erlaubt sind z.B.: web.de, gmx.de, t-online, gmail, hotmail, ...)
  • Andere Arten der Abstimmung oder Wahl sind unbedingt mit dem ZeFaR-Vorstand abzusprechen.
  • Wahlen und Beschlüsse müssen den Wahl- und Abstimmungsgrundsätzen entsprechen, hierzu gehört insbesondere, dass ein System verwendet wurde, bei dem stets nachvollziehbar ist, dass das ermittelte Ergebnis mit der Abstimmung übereinstimmt.
  • Bitte beachtet, dass Verstöße gegen die DSGVO, z.B. durch die Nutzung von Software, welche nicht DSGVO-konform ist, rechtliche Konsequenzen für die Personen haben kann, die die VV/Sitzung veranstalten.

 

Durchführung einer FS-Vollversammlung (digital nur via OpenSlides möglich)

Anmeldung eines FSR für eine FS-Vollversammlung via OpenSlides

Anmeldeformular für eine digitale Vollversammlung über OpenSlides

Anmeldeformular

Die Übertragung von Inhalten aus diesem Formular erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung (SSL). Alle Daten müssen ausgefüllt werden. Wir melden uns dann bei euch, ob der Slot frei ist.
Datum(erforderlich)
Tag der Vollversammlung
Uhrzeit(erforderlich)
:
Beginn der Vollversammlung
E-Mail-Adresse (@students.uni-mainz.de)(erforderlich)
Die Daten werden an die hier angegebene Mailadresse geschickt. Wenn Sie eine Mailadresse außerhalb der Universität hier einsetzen, können die Daten nicht gegen Zugriff Dritter geschützt werden.
Ich habe die Anleitungen gelesen und verstanden
Muss mindestens für die Person stimmen, die als verantwortlich benannt wurde und die VV/Sitzung organisiert

2021-10-18 Rückmeldeordnung

  • Während der VV sollen alle Anwesenden (damit sind auch die FSR-Mitglieder gemeint) die für die Anwesenheitsliste notwendigen Daten (Vor- und Zuname, studentischer Uni-Account, Matrikelnummer) in die geteilten Notizen schreiben
  • Die Rede-/Sitzungsleitung trägt diese Daten in OpenSlides ein und versendet die Login-Daten an die Teilnehmenden per Uni-Account (macht OpenSlides automatisch)
  • Teilnehmende setzen sich auf anwesend
  • Der ZeFaR-Vorstand wertet dann entweder die Instanz aus oder lässt sich die Anwesenheitsliste als PDF schicken, kann aus OpenSlides heraus exportiert werden
  • Die Rede-/Sitzungsleitung fügt einen Passus im Protokoll hinzu, dass genauso vorgegangen wurde, wie der ZeFaR-Vorstand dies erklärt hat und dieser Passus wird noch mal explizit von Sitzungsleitung und als verantwortlich benannter Person unterschrieben (eine Unterschrift nur auf dem Protokoll reicht hier nicht aus! Die Sitzungsleitung sowie die als verantwortlich benannte Person müssen explizit diesen Passus unterschreiben)

Hier geht es zur Video-Erklärung bezüglich der oben genannten Schritte.