WICHTIG: Antrag zur Urabstimmung abgelehnt, Fehler bei Interpretation des Abstimmungsergebnisses

Hallo alle,

wir müssen euch mitteilen, dass der Antrag vom 04.12.2019 "Hiermit wird eine Urabstimmung nach Art. 21 Abs I b) der Satzung, welche darüber entscheiden soll, ob der Beschluss des Studierendenparlaments am 20.11.19 zum Beitritt zum FZS (freier Zusammenschluss der Studierendenschaften) sowie die damit genehmigten Kosten, aufgehoben wird, beantragt." durch das Abstimmungsergebnis 6 dagegen, 2 Enthaltungen und 20 dafür qua Satzung (Art. 21, Satz 1, Absatz b) abgelehnt ist.

Zur Erläuterung hier der Artikel:
Art. 21 Durchführung
(1) Den Beschluss zur Durchführung einer
Urabstimmung können fassen
a) das Studierendenparlament oder
b) der Zentrale Fachschaftenrat mit der
Mehrheit seiner satzungsgemäßen
Mitglieder"

Hierzu:
Abschnitt II Art. 8 Zusammensetzung (Satzung der Verfassten Studierendenschaft)
(1) Alle Studierenden, die eine Fachrichtung an demselben Institut studieren, bilden eine Fachschaft.
(2) Gibt es die Möglichkeit, an einem Institut mehrere Fachrichtungen zu studieren, so können sich gemäß der Interessenlage der Studierenden dieser Fachrichtungen einzelne Fachschaften bilden.

Auf Grundlage der Zählung der Institute sowie der Ausbildung von Fachschaften einzelner Fachrichtungen (bspw. Ägyptologie/Altorientalistik und Archäologie, die jeweils zum Institut für Altertumswissenschaften zählen, jedoch damit zwei Fachschaften bilden), sind mehr als 40 Fachschaften satzungsgemäße Mitglieder des ZeFaR. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass aktuell 45 FSR existieren, ob diese rückgemeldet sind, ist in diesem Fall erst mal irrelevant.

Grüße
Nina, Sarah und Nils