Neuigkeiten

Neuigkeiten aus dem ZeFaR

Neue E-Mail-Adresse für Ausleihanfragen

Hey ihr Lieben,

da die Ausleihanfragen stetig angestiegen sind und wir unserer Arbeit dadurch nicht gerecht werden konnten, wurde nun befristet eine Aushilfe eingestellt. Damit diese auch zielführend und konstruktiv arbeiten kann, gilt ab sofort für alle Anliegen, Fragen und jegliche Kommunikation zur Ausleihe, dass ausschliesßlich folgende E-Mail-Adresse genutzt wird: ausleihe@asta.uni-mainz.de. Sollten diesbezüglich dennoch Mails an die E-Mail-Adresse des Vorstandes gehen, kann es passieren, dass diese nicht bearbeitet werden.

Sofern ihr das Ausleihformular nutzt, wird euer Anliegen automatisch an diese Mail-Adresse gesendet, hier müsst ihr also nichts beachten.

 

Rücktritt Charlotte

Hallo ihr Lieben, 

wir hoffen, ihr hattet alle schöne Feiertage und seid gut ins neue Jahr gekommen. Leider startet der Vorstand mit schlechten Nachrichten ins neue Jahr. Charlotte möchte euch gerne ihren Rücktritt mitteilen: 

"Ich habe mich nach reiflichen Überlegungen dazu entschieden zum 30.1.2019 als ZeFaR-Vorstandsmitglied zurückzutreten. 
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich der/die Eine oder Andere vorstellen kann, sich für dieses Amt im Januar zur Wahl zu stellen. 

Liebe Grüße 
Charlotte" 

Der restliche ZeFaR-Vorstand ist natürlich sehr traurig über Charlottes Entscheidung, kann diese aber verstehen und wünscht ihr nur das Beste! 

Da wir entweder am 30.01.19 oder am 06.02.19 nachwählen werden, würden wir euch bitten, eure Bewerbungen bis zum 22.01.19 um 23:59 Uhr abzugeben/an uns zu schicken, gerne auch per Mail. Wir werden dann voraussichtlich am 23.01.19 im Plenum die endgültige Liste der Kandidierenden feststellen. In diesem Plenum werden voraussichtlich dann aus organisatorischen Gründen auch die Fragerunden an die/mit den Kandidierenden stattfinden. 

Wir freuen uns auf eure Bewerbungen.  

Euer ZeFaR-Vorstand
Nina, Sarah, Thorsten, Charlotte

Aushilfe für die Ausleihe gesucht

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sucht ab dem 14.01.2019

eine Aushilfe (m/w/d) Ausleihe
10,00 €/Stunde
befristet bis 31.07.2019

Tätigkeit:
- selbstständige Vereinbarung von Terminen zur Ausgabe bzw. Rücknahme von Gegenständen
- Ausgabe und Entgegennahme der zu verleihenden Gegenstände
- Reklamation von Defekten bei der Rücknahme von Gegenständen
- Führen eines Inventarverzeichnisses
- Wartung der zu verleihenden Gegenstände
- ggf. Tätigen von Ersatzanschaffungen

Voraussetzungen:
- Koordinationsvermögen und Belastbarkeit
- Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
- technische Kenntnisse
- zeitliche Flexibilität

zeitlicher Umfang:
- in der vorlesungsfreien Zeit ca. 2-8 Stunden/Woche, in der Vorlesungszeit ca. 10-20 Stunden/Woche
- Arbeitszeit grundsätzlich frei einteilbar
- Es gibt sehr arbeitsintensive Monate mit einem recht hohen Anteil an Ausleihanfragen (Sommerfeste, Weihnachtsfeiern, etc.). In dieser Zeit ist es notwendig, mindestens drei mal pro Woche auf dem Campus zu sein

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 02.01.2019 an das

AStA-Sekretariat
Staudingerweg 21
55128 Mainz
sekretariat@asta.uni-mainz.de

Stellungnahme bezüglich Äußerungen in kritischen geschichtlichen Kontexten

Dem Zentralen Fachschaftenrat sowie den Fachschaften ist es wichtig, über den geschichtlichen Kontext aufzuklären, in dessen Rahmen wiederholt Kritik daran geäußert wurde, dass das „Westerwaldlied“ auch heute noch gesungen wird. Grundsätzlich ist das „Westerwaldlied“ ein Volkslied aus dem Westerwald, welches auch heute noch in der Gegend in und um den Westerwald auf Volksfesten gesungen wird. In die Kritik geraten ist dieses Lied insbesondere deshalb, weil es dadurch populär wurde, dass die Wehrmacht es während ihren Überfällen auf die westlichen Nachbarstaaten Deutschlands sang. Aus diesem Grund befindet sich in den sich teilweise noch im Umlauf befindlichen analogen Ausgaben des Liederbuches „Kameraden singt!“ der Bundeswehr, in welchem dieses Lied ebenfalls enthalten ist, der Hinweis, dass immer besonders sorgsam abgewogen werden müsse, ob und wo dieses Lied durch Angehörige der Bundeswehr gesungen wird. Dementsprechend gibt es Momente, in denen es unangebracht ist, dieses Lied zu singen. Zu diesen Momenten zählt sicher auch der sich jährende Tag der Reichspogromnacht. Diese Stellungnahme soll als eine Aufforderung dazu verstanden werden, sich mit (geschichtlichen) Hintergründen auseinanderzusetzen und zu reflektieren, in welchen Kontexten bestimmte Äußerungen unangebracht sind und insbesondere betroffene Menschen berühren können.

Aktuelle WICHTIGE Termine:

Reminder:

Heute Abend findet KEIN Plenum statt!

Ab nächster Woche (Mi, 07.11.18) tagen wir wieder wie gewohnt wöchentlich um 18:15h in CO4/CO5.

 

Am 19.12.2018 wird voraussichtlich auch KEIN Plenum sein.

Stellungnahme des ZeFaR zur zeitgleichen Wahrnehmung politischer sowie autonomer Mandate in der VS

Der Zentrale Fachschaftenrat der Universität Mainz äußert sich zur zeitgleichen Wahrnehmung politischer und autonomer Mandate in der Verfassten Studierendenschaft (VS).

Der ZeFaR unterstützt die zeitgleiche Wahrnehmung eines politischen Amtes, bspw. als abgeordnete Person im Studierendparlament (StuPa), und eines autonomen Amtes, bspw. als Referent*in in einem autonomen Referat des AStA, nicht.

. So hat nun ein AStA-Referent sowohl ein autonomes Amt im AStA als auch ein politisches im StuPa, dem Kontrollorgan des AStA, inne.
Wir sehen die ordnungsgemäße Ausübung eines autonomen Mandates durch das zeitgleiche politische Mandat aus einer politischen Hochschulgruppe oder Wähler*innenvereinigung heraus nicht mehr gegeben, da die Autonomie durch politische Interessenkonflikte beeinträchtigt werden könnte.

WICHTIG: Antrag zur Urabstimmung abgelehnt, Fehler bei Interpretation des Abstimmungsergebnisses

Hallo alle,

wir müssen euch mitteilen, dass der Antrag vom 04.12.2019 "Hiermit wird eine Urabstimmung nach Art. 21 Abs I b) der Satzung, welche darüber entscheiden soll, ob der Beschluss des Studierendenparlaments am 20.11.19 zum Beitritt zum FZS (freier Zusammenschluss der Studierendenschaften) sowie die damit genehmigten Kosten, aufgehoben wird, beantragt." durch das Abstimmungsergebnis 6 dagegen, 2 Enthaltungen und 20 dafür qua Satzung (Art. 21, Satz 1, Absatz b) abgelehnt ist.

Zur Erläuterung hier der Artikel:
Art. 21 Durchführung
(1) Den Beschluss zur Durchführung einer
Urabstimmung können fassen
a) das Studierendenparlament oder
b) der Zentrale Fachschaftenrat mit der
Mehrheit seiner satzungsgemäßen
Mitglieder"

Hierzu:
Abschnitt II Art. 8 Zusammensetzung (Satzung der Verfassten Studierendenschaft)
(1) Alle Studierenden, die eine Fachrichtung an demselben Institut studieren, bilden eine Fachschaft.
(2) Gibt es die Möglichkeit, an einem Institut mehrere Fachrichtungen zu studieren, so können sich gemäß der Interessenlage der Studierenden dieser Fachrichtungen einzelne Fachschaften bilden.

Auf Grundlage der Zählung der Institute sowie der Ausbildung von Fachschaften einzelner Fachrichtungen (bspw. Ägyptologie/Altorientalistik und Archäologie, die jeweils zum Institut für Altertumswissenschaften zählen, jedoch damit zwei Fachschaften bilden), sind mehr als 40 Fachschaften satzungsgemäße Mitglieder des ZeFaR. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass aktuell 45 FSR existieren, ob diese rückgemeldet sind, ist in diesem Fall erst mal irrelevant.

Grüße
Nina, Sarah und Nils

Neuregelung der Unterstützung der StuPa-Wahlen durch die Fachschaften

Anlässlich der anstehenden StuPa-Wahlen weisen wir auf dem am 29.10.2014 im ZeFaR-Plenum gefassten Beschluss hin:

Wenn ein Fachschaftsrat mit mehr als sechs Mitgliedern weniger als sechs Stunden Wahlarbeit einreicht oder ein Fachschaftsrat mit sechs oder weniger als sechs Mitgliedern weniger Stunden, als die Anzahl seiner Mitglieder einreicht erhalten diese für das laufende Semester keine finanziellen Zuschüsse mehr und müssen sich vor dem ZeFaR erklären.

Art der Abstimmung: Alternativ, 5 Wahlmöglichkeiten
Anzahl der Fachschaftsräte, die für diese Wahlmöglichkeit gestimmt haben: 14
Anwesende Fachschaftsräte im Plenum: 22
Gegenstimmen: 3
Enthaltungen: 1

Nachzulesen in ZeFaR-Rundbrief #924

 

Anmerkung des Vorstands: WahlhelferInnen aus den Fachschaften müssen nicht zwangsweise Mitglieder ihres Fachschaftsrates sein. Jeder Studi kann helfen die nötigen Stunden an Wahlhilfe (Urnenbesetzung) für seinen FSR zu füllen. Alle WahlhelferInnen erhalten pro geleisteter Stunde ein entsprechendes Erfrischungsgeld.

Neues Antragssystem!

Es ist soweit!!!

Ab sofort steh euch ein nagelneues Antragssystem zur Verfügung. Um euch lästiges, handschriftliches Ausfüllen von Zetteln und uns das Lesen dieser zu ersparen findet ihr ab sofort in unserem Downloadbereich am PC ausfüllbare Antragsformulare.

Diese füllt ihr einfach am PC aus und bringt uns dann ein gedrucktes und unterschriebenes Exemplar mit.

ACHTUNG!!!! Dieses Antragsformular allein reicht in Zukunft nicht aus.

Zusätzlich füllt ihr die allgemeinen AStA-Antrags-Formulare aus und gebt diese mit ab. Ihr kennt sie als ROTE (Vorschuss); GRÜNE (Reisekosten) oder GELBE (Sachaufwand = alles andere) Zettel. Diese findet ihr auch im Downloadarea.

Um zu verhindern, dass wieder ständig Vorschüsse abgestimmt werden, aber dann nicht ausgezahlt werden können, da die roten Zettel fehlen wollten wir euch diese leichter zugänglich machen.
Außerdem können wir so die Anträge effektiver und mit weniger bürokratischem Aufwand bearbeiten, sodass eine zeitigere Überweisung an euch gewährleistet ist.

Also denkt bitte daran in Zukunft immer mindestens zwei Formulare (ZeFaR-Antrag + einer der AStA-Anträge) pro Antrag einzureichen.

Studierende der Universität Mainz gegen die Unterfinanzierung der Hochschulen – Aufruf zum Bildungsstreik 2014!

Bildungsstreik Logo

Am 25.06.2014 wird der AStA der Uni Mainz in Wiesbaden für eine bessere Finanzierung der Bildung demonstrieren.

Deshalb rufen wir die Studierenden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Unterstützung auf!

Wir treffen uns um 10:30 Uhr am Mainzer HBF und fahren zusammen mit dem Zug nach Wiesbaden. Bitte kommt zahlreich, um unseren Forderungen eine starke Stimme zu verleihen.

 

Der Universität Mainz fehlt es nicht nur an Räumlichkeiten für ihre ca. 37000 Studierende. Sowohl Personal als auch aktuelle wissenschaftliche Bücher drohen zur Mangelware zu werden. Und darüber hinaus sollen nun für das Studium oft essentielle Sprachkurse möglicherweise kostenpflichtig werden. Dieses marode Bild trifft auf zahlreiche weitere deutsche Hochschulen zu.

Durch die komplette Übernahme des BAföGs durch den Bund wurden zuletzt neue Gelder für die Länder freigestellt. Doch stellt dieser Betrag mehr einen Tropfen auf dem heißen Stein dar und ob er bei den Hochschulen ankommt, ist keineswegs gesichert.

Um auf die Notwendigkeit dieser Investition in den Bildungsbereich aufmerksam zu machen sowie die Große Koalition in Berlin auf die desolate Unterfinanzierung des deutschen Hochschulsektors hinzuweisen, haben sich die Hochschulen zu einem bundesweiten Bildungsstreik zusammengeschlossen. Es werden daher am 25.06.14 in zahlreichen Universitätsstädten (u.a. Leipzig, Bremen, Berlin, Wiesbaden) Großdemonstrationen stattfinden.

 

Unsere Forderungen hierfür lauten:

 

AUFHEBUNG DES KOOPERATIONSVERBOTES ZWISCHEN BUND UND LÄNDERN

Der Konkurrenzföderalismus, den die Föderalismusreformen I + II vertieft haben, ist insbesondere in der Bildungs- und der Wissenschaftspolitik gescheitert. Das Kooperationsverbot muss aufgehoben und durch eine Regelung ersetzt werden, die es Bund und Ländern ermöglicht, bei der Grundfinanzierung und darüber hinausgehenden Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Studierendenwerke verbindlich zusammenwirken zu können. Die gemeinsame Bildungsplanung ist als verpflichtender Auftrag wieder in das Grundgesetz aufzunehmen.

 

LÄNGERFRISTIGE FINANZIERUNG DER HOCHSCHULEN STATT BEFRISTETER UND TEILS INEFFEKTIVER FÖRDERUNG

Finanzspritzen wie die Bologna-Mittel oder die Hochschulpakte erlauben keine längerfristige Planung der Universitätshaushalte und beeinträchtigen dementsprechend die Lehre erheblich. Zudem sind die Mittel oft zu stark projektorientiert und können von den Universitäten nicht dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden.

 

PREKÄRE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE AUFLÖSEN

Für die gleichberechtigte Teilhabe am Wissenschaftsprozess muss es allen Mitgliedern der Hochschulen ermöglicht werden, unbedrängt von Befristung, schlechter Bezahlung und aufgezwungenen Arbeitszeitmodellen zu arbeiten. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss abgeschafft werden.

 

BAFÖG FÜR ALLE

Damit alle Menschen ein Studium aufnehmen können, wenn sie dies wollen, muss es eine elternunabhängige Finanzierung als Vollzuschuss für alle geben. Einschränkungen oder Sanktionen sind abzuschaffen.

 

DEMOKRATIE AN DER HOCHSCHULE

Das Bild der „unternehmerischen Hochschule“, in der die Hochschule zu einem Dienstleistungsunternehmen umfunktioniert werden soll, muss zugunsten der allumfassenden Demokratisierung verdrängt werden. Alle Hochschulmitglieder müssen gleichberechtigt am Wissenschaftsprozess mitwirken können. Das bedeutet auch, dass die Hochschulen nicht durch Hochschulräte geleitet werden können, sondern die gesamten Gremien, welche mit allen Gruppen besetzt sein müssen, an Entscheidungsfindungen beteiligt werden müssen.

FÜR BREITENFÖRDERUNG – WIDER EXZELLENZ

Der Zwang, sich stets im Wettbewerb mit anderen Fachbereichen und Forscher*Innen zu sehen, muss aufgelöst werden. Statt der Exzellenzinitiative muss eine Breitenfinanzierung etabliert werden, die die Bedingungen für alle verbessert.