Autor: Dominik Matysiak

Dritte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates

Die untenstehende Dritte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates wurde im Plenum des Zentralen Fachschaftenrates am 28.05.2024 beschlossen.

Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung auf der Internetseite des Zentralen Fachschaftenrates in Kraft.

Hier ist die Änderungsordung einsehbar: Dritte Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates

Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates

Die untenstehende Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates wurde im Plenum des Zentralen Fachschaftenrates am 14.05.2024 beschlossen.

Diese Änderungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung auf der Internetseite des Zentralen Fachschaftenrates in Kraft.

Hier ist die Änderungsordung einsehbar: Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung des Zentralen Fachschaftenrates

Beschluss zur Übernahme der GEMA-Kosten

Auf dem Plenum am 30.06.2021 beantragte der ZeFaR-Vorstand Folgendes. Der Antrag wurde im Umlaufverfahren angenommen:

Der ZeFaR-Vorstand beantragt, dass die Studierendenschaft künftig nur noch dann die notwendigen Kosten für die GEMA übernimmt, wenn die Anmeldung der Veranstaltung durch den ZeFaR vorgenommen wurde. Für Veranstaltungen, die die Fachschaften selbst bei der GEMA anmelden, werden keine Kosten mehr übernommen.

Begründung:

Durch die dezentrale Anmeldung durch die Fachschaften sind in der Vergangenheit viele Probleme entstanden. Da der ZeFaR in diesen Fällen weder im Vorfeld Hinweise zum Ausfüllen der Anträge geben kann noch sich nach der Veranstaltung zügig um die Abrechnung kümmern kann, manche Anträge grob falsch waren und die Klärung mit der GEMA viel Zeit in Anspruch genommen hat, soll die Anmeldung zentral über den ZeFaR erfolgen. Um dies zu gewährleisten, sollen keine Kosten mehr von der Studierendenschaft getragen werden, wenn die Veranstaltungen nicht durch den ZeFaR erfolgt sind. Dieses Vorgehen erspart auch den Fachschaften Arbeit.

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Der ZeFaR positioniert sich gegen die Nutzung von Burg Balduinstein und wird nicht mehr finanziell unterstützt

Der ZeFaR positioniert sich gegen die Nutzung von Burg Balduinstein und wird nicht mehr finanziell unterstützt

Aufgrund der aktuellen Situation um Vorwürfe, die an Verantwortliche der Burg Balduinstein gerichtet sind und vor allem aufgrund der mangelhaften bis gar nicht vorhandenen Auseinandersetzung und Aufarbeitung seitens der Verantwortlichen, wurde im ZeFaR Plenum am 23.10.2019 folgendes beschlossen:

Der Vorstand beantragt, dass Burg Balduinstein vom ZeFaR in keiner Weise finanziell unterstützt wird. Zudem wird beantragt, dass FSR Burg Balduinstein nicht als Veranstaltungsort nutzen sowie, dass der ZeFaR sich gegen den Besuch und die Nutzung von Burg Balduinstein als Veranstaltungsort allgemein positioniert.

Abstimmungsergebnis:
Bei einer Enthaltung angenommen

Neuregelung der Unterstützung der StuPa-Wahlen durch die Fachschaften

Anlässlich der anstehenden StuPa-Wahlen weisen wir auf dem am 29.10.2014 im ZeFaR-Plenum gefassten Beschluss hin:

Wenn ein Fachschaftsrat mit mehr als sechs Mitgliedern weniger als sechs Stunden Wahlarbeit einreicht oder ein Fachschaftsrat mit sechs oder weniger als sechs Mitgliedern weniger Stunden, als die Anzahl seiner Mitglieder einreicht erhalten diese für das laufende Semester keine finanziellen Zuschüsse mehr und müssen sich vor dem ZeFaR erklären.

Art der Abstimmung: Alternativ, 5 Wahlmöglichkeiten
Anzahl der Fachschaftsräte, die für diese Wahlmöglichkeit gestimmt haben: 14
Anwesende Fachschaftsräte im Plenum: 22
Gegenstimmen: 3
Enthaltungen: 1

Nachzulesen in ZeFaR-Rundbrief #924

 

Anmerkung des Vorstands: WahlhelferInnen aus den Fachschaften müssen nicht zwangsweise Mitglieder ihres Fachschaftsrates sein. Jeder Studi kann helfen die nötigen Stunden an Wahlhilfe (Urnenbesetzung) für seinen FSR zu füllen. Alle WahlhelferInnen erhalten pro geleisteter Stunde ein entsprechendes Erfrischungsgeld.